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Antrag auf Vergabe-ABM zur Beschäftigung Arbeitsloser abgelehnt – Verwaltung nicht „knebeln“

Eichsfeld.(tlz/jmr) Die SPD-Kreistagsfraktion hatte Landrat Dr. Werner Henning beauftragt, alle Investitionsmaßnahmen dahingehend zu überprüfen, ob die Anwendung einer Vergabe-ABM in Betracht kommt. Zudem sollten in Frage kommende Maßnahmen dem Kreisausschuss zur Bestätigung vorgelegt werden. Mit dem Instrumentarium der Vergabe-ABM wird Firmen, die von einer öffentlichen Institution einen größeren Auftrag über drei Monate hinaus erhält, auferlegt, je nach Auftragsvolumen einen oder mehrere Arbeitslose zu beschäftigen. „Der Landrat und die CDU-Fraktion haben unseren Antrag mit der Begründung abgelehnt, die Verwaltung solle „nicht geknebelt“ werden, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Heinz Funke. Seine Partei bedauere den Entschluss und halte die Begründung für nicht tragfähig. „Bei unserem Antrag kann man nicht ernsthaft von einer Knebelung der Verwaltung sprechen“, fährt Funke fort. Man könne nicht darauf vertrauen, dass die Verwaltung von sich aus alle Möglichkeiten zur Einbeziehung von Vergabe-ABM ausnutze, so der Landratsbewerber der SPD. Seine Fraktion widerspreche Dr. Henning, der meinte, dies geschehe „automatisch“ – in der Vergangenheit sei dies nicht der Fall gewesen.

Die SPD sei weiterhin der Meinung, dass vor dem Hintergrund eines Haushalts von 45 Millionen Mark für den Kreis „die Schaffung von Arbeitsplätzen die beste Sozialpolitik ist“, so Heinz Funke.

Aus der "TLZ Eichsfeld" vom 04.03.2000