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EU-Führerschein eintauschen

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EU-Führerschein eintauschen


Ältere Führerschein-Inhaberinnen und -Inhaber des Lkw-Führer- scheins, Klasse 2 (Kfz über 7,5 to), müssen in diesem Jahr eine wichtige Frist beachten. 

Wer bis zum 31. Dezember 1949 geboren wurde, muss beim Straßenverkehrsamt seine nationale Lizenz bis zum Jahresende in einen EU-Führerschein umtauschen. Die nach dem 1. Januar 1950 Geborenen müssen das spätestens einen Tag vor ihrem 50. Geburtstag erledigen. Dies gilt natürlich auch für Personen, die ihren Lkw-Führerschein nur selten nutzen. Neu ist auch, dass eine ärzt- liche und augenärztliche Untersuchung nachgewiesen werden muss.